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09.11.2017

Gewerbemiete - Pauschalbeträge als Teile von Nebenkostenvorauszahlungen?

Werden in einem formularmäßigen, dem Mieter gestellten Mietvertrag neben der Grundmiete auch Nebenkostenvorauszahlungen vereinbart und enthält der Mietvertrag sodann eine Nebenkostenposition, die mit einem Pauschalbetrag angesetzt ist und als Pauschalbetrag Teil der umlagefähigen Nebenkosten sein soll, kann es sich hierbei um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305c Abs. 1 BGB handeln (OLG Hamm 8.6.2017 - I - 18 U 9/17).

In der Praxis sind Pauschalen für bestimmte Leistungen, z.B. kaufmännische und technische Verwaltungskosten nicht selten, das OLG Köln (Urteil vom 18. 1. 2008 - 1 U 40/07) hatte 5,5% der Jahresnettomiete als Bemessungsgrundlage des Verwalterentgeltes noch als marktüblich bezeichnet. Auch der Bundesgerichtshof (XII ZR 109/08) hatte bislang die Umlage von „kaufmännischen und technischen Verwaltungskosten“ als bestimmt und wirksam erkannt.

Werden diese Kosten im Rahmen der Umlagevereinbarung allerdings als Pauschalbetrag auf den Mieter überlastet, ist das Urteil des OLG Hamm nunmehr zu beachten.



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Michael Aßmann in Hamburg