Bau- und Architektenrecht
Unter dem Oberbegriff Baurecht versteht man alle Rechtsbereiche, die die Errichtung, Änderung und Beseitigung von Gebäuden betreffen.
Dabei wird zwischen dem privaten Baurecht und dem öffentlichen Baurecht unterschieden.
Das öffentliche Baurecht bestimmt die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Interesse der Nachbarn und der Allgemeinheit – das private Baurecht reguliert die Rechtsbeziehungen der am Bau beteiligten Personen.
Im Architektenrecht sind die Rechte und Pflichten des Architekten für seine Auftragstätigkeiten geregelt und in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen verankert.
Unsere Kanzlei berät Privatpersonen, Bauherren, Planungsbüros und ausführende Firmen, wie Bauträger und ihre Kunden. Ich ziele stets auf eine schnelle und effiziente Durchsetzung der Interessen meiner Mandanten.
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Ich bin Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht. Somit können Sie sich sicher sein, in allen bau- und architektenrechtlichen Belangen optimal beraten und vertreten zu werden.
Meine Tätigkeitsschwerpunkte im Bau- und Architektenrecht
- Privates Baurecht
- Bauvertragsrecht
- Bauträgerrecht
- Architektenrecht